Die beim Lf 4 angezeigte Geschwindigkeit (z.B. bei Bahnübergängen) darf ab Signal Lf 5 nicht überschritten werden. Ist die Geschwindigkeit herabzusetzen, dann steht das Signal Lf 4 in einem Abstand vor der Stelle des Geschwindigkeitswechsels, der zum Abbremsen auf die angezeigte Geschwindigkeit ausreicht (Kennziffern auf Tafel bei DR z.B. 15 = Geschwindigkeit, bei DB z.B. 1 x 10 gleich Geschwindigkeit). Der Abstand der Signaltafeln Lf 4 zu Lf 5 beträgt auf Hauptbahnen mindestens 300 m, auf Nebenbahnen mindestens 150 m. Bei einer Geschwindigkeitserhöhung steht das Signal an der Stelle des Geschwindigkeitswechsels. Originalmaß: 90 x 90 x 90 cm .
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