Die Signale zeigen Geschwindigkeitsbeschränkungen bei vorübergehend eingerichteten Langsamfahrstellen (z.B. Baustelle, Gleisverwerfung o.ä.) an und gelten für Züge und Rangierabteilungen. Die Signale dürfen nur auf besonderem Auftrag oder mit vorheriger Zustimmung des Vorstehers der Bahnmeisterei aufgestellt werden. Langsamfahrankündigungsscheibe Lf 1- Auf dem folgenden, durch Anfangsscheibe Lf 2 und in der Regel durch Endscheibe Lf 3 begrenzten Gleisabschnitt darf die angezeigte Geschwindigkeit (auf Lf 1, angezeigte Ziffer mal 10 gleich Geschwindigkeit) nicht überschritten werden. Die Signale stehen, in der Regel, unmittelbar rechts neben dem Gleis. Originalmaß: 35 x 50 cm
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