1. Signal Pf 1, Pfeiftafel. Vor Gefahrenstellen ist ein Achtungssignal Zp 1 (ein mäßig langer Ton, mindestens jedoch 3 Sekunden) zu geben. Das Signal Pf 1 steht 200 m vor einer Gefahrenstelle und unmittelbar vor Tunneleinfahrten (jedoch nicht vor Wegübergängen, DR)
2. Signal Pf 2, Zwei Pfeiftafeln senkrecht übereinander; Pfeiftafel vor Wegübergängen (DR). Das Signal Pf 2 steht in der Regel fünfmal so viel Meter vor einem ungesicherten Wegübergang, wie die Streckengeschwindigkeit in km/h beträgt, mindestens jedoch 100 m. Vom Signal Pf 2 ab ist 3 Sekunden lang und kurz vor dem Wegübergang erneut zu pfeifen.
3.Signal Bü 4 (DB) Vor Bahnübergängen stehen in der Regel zwei einzelne Signale. Das erste ca. 200 m vor der Gefahrenstelle, das zweite unmittelbar davor. Das Originalmaß beträgt 35 x 50 cm.
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