Das Haltsignal wird angewandt: zur Abriegelung einer Gleisstelle (Schienenbruch, stillgelegt), die nicht befahren werden darf, oder zur Bezeichnung einer Stelle, an der zu halten ist (Toreinfahrt, Wasserkran), wenn kein ortsfestes Haltsignal vorhanden ist. Der Haltauftrag wird durch Entfernen oder Wegdrehen des Signals aufgehoben. Das Signal steht in der Regel rechts neben oder im Gleis. Originalmaß: ca. 35 cm.
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